Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht

Umfassende Beratung zum Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht:

 

  • Gerichtliche und außergerichtliche Geltendmachung von vertraglichen und deliktischen Schadenersatzansprüchen
  • Geltendmachung von Schmerzengeld, Heilungskosten, Verdienstentgang bei körperlichen Schäden (bspw. durch Verkehrsunfall)
  • Schadenersatz aus Nichterfüllung von Verträgen
  • Schadenersatz aus Verletzung (vor)vertraglicher Schutz- und Sorgfaltspflichten
  • Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen: Sachmängel, Rechtsmängel, insb. auch Mängel der Bauführung
  • Abwehr von Schadenersatz- und Gewährleistungsansprüchen
Druckversion | Sitemap
© Rechtsanwalt Mag. iur. Christian Kras


Anrufen

E-Mail

Anfahrt